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    Allgemeine Geschäftsbedingungen Meeting & Events b_smart selection

    Allgemeine Geschäftsbedingungen Meeting & Events b_smart selection

    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  

    MEETING & EVENTS B_SMART SELECTION 

     

    1.    Annullierung Bankette / Restauration  
    Im Falle einer Annullierung behält sich jeder Betrieb der b_smart selection das Recht vor, folgende Annullierungspauschalen - unter der Annullierungspauschale verstehen sich alle vereinbarten Leistungen - sofern schriftlich zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde: 
      

    Annullationstage für Veranstaltungen 

    Zahlungsverpflichtung vom Mindestumsatz oder der gebuchten Leistung (Saalmiete, Menü, Getränke, etc.) 

    > 60 

    Kostenfrei 

    59 – 30 

    30 % 

    29 – 11 

    50 % 

    10 – 4 

    80 % 

    3 – 0 

    100 % 

     

    1.1 Spezielle Annullierungsregelung  
    Bei Buchung des Festsaals im Zeitraum von Mai bis und mit September sowie im Dezember:  
    - An Samstagen: Annullationskosten von CHF 5’000.00 ab 9 Monaten vor dem Anlass  
    - An Freitagen: Annullationskosten von CHF 3'000.00 ab 6 Monaten vor Anlass  

     

    1.2. Reduzierung der Personenanzahl 
    Bei einer Reduzierung der Teilnehmenden oder Gäste um mehr als 20% gegenüber der Reservationsbestätigung werden folgende Kosten für jeden nicht erschienenen Teilnehmenden in Rechnung gestellt:  
     
    bis 11 Tage vor dem Anlass kostenfrei 
    10-5 Tage vor dem Anlass: 50% der vereinbarten Leistungen  
    4 Tage  
    und weniger Tage vor dem Anlass: 100% der vereinbarten Leistungen 

     

    1.3. Zahlungsbedingungen  
    Nach ausgestellter Auftragsbestätigung erlauben wir uns Ihnen 50% des Betrages (Vorausrechnung) der Bestätigung als Anzahlung in Rechnung zu stellen. Nach Durchführung des Anlasses erhalten sie eine detaillierte Schlussrechnung. 

    Der Veranstalter haftet für allfällige nicht bezahlte Rechnungen der Teilnehmer.  

    Dem Betrieb ist es nicht möglich, Rechnungen ausserhalb der Schweiz und Liechtenstein zu senden. Gäste aus dem Ausland werden gebeten, die Zahlung vorgängig per Banktransfer zu tätigen oder den Endbetrag mit einer Kreditkarte zu begleichen. Alternativ ist der zu zahlende Betrag auf einer Kreditkarte des Kunden als Garantie vor Veranstaltungsbeginn zu reservieren. 

     

     

     
    1.4.    Änderungen der Personenzahl bei Banketten & Seminaren 

    Der Kunde verpflichtet sich, die endgültige Teilnehmerzahl möglichst frühzeitig, spätestens aber zwei Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist behält sich der Betrieb der b_smart selection das Recht vor, die ursprünglich gemeldete Personenanzahl zu verrechnen. 

    Bei tatsächlich tieferer Teilnehmerzahl ist diese bis 48 Stunden (zwei Werktage) vor dem Anlass gemeldete Personenanzahl für die Rechnungsstellung verbindlich. 

    Bei späterer Erhöhung der Teilnehmerzahl erfolgt die Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl. 
     
      
    2.    Annullierung Seminar / Veranstaltungen  
    Sämtliche Annullationen seitens Kunde erfolgen in schriftlicher Form. Die Betriebe der b_smart selection behalten sich das Recht vor nachfolgende Aufwände vom Hotel wie folgt zu verrechnen:  
      

    bis zu 61 Tage vor Anlass 

    kostenfrei 

    60 bis 15 Tage vor Anlass 

    60% des Arrangements 

    15 bis 4 Tage vor Anlass 

    80% des Arrangements 

    3 bis 0 Tage vor Anlass 

    100% des Arrangements 

      
    Als Arrangement versteht sich die vereinbarte Leistung (Räume, Infrastruktur, Gastronomie, Unterkunft usw.) inklusive Hotelzimmer multipliziert mit der in der Reservationsbestätigung angegebenen Personenzahl oder bei Hotelzimmern: Zimmerarrangement x Personenzahl x Tage  

    Allfällig erbrachte Vorleistungen des Hotels sind in jedem Falle zu entrichten. Kann für die reservierten Räumlichkeiten ein gleichwertiger und vom Hotel akzeptierter Ersatzveranstalter gefunden werden, wird der Veranstalter von den Annullierungskosten befreit.  

    Das Hotel behält sich das Recht vor, die Annullierungsbedingungen je nach Art und Grösse der Veranstaltung individuell anzupassen. In diesem Falle wird dies in der Bestätigung vermerkt. 
      

    2.1.    Änderungen der Personenzahl bei Tagesseminar 
    Bei einem Tagesseminar müssen Änderungen der gebuchten Teilnehmerzahl spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel schriftlich mitgeteilt werden. Die definitiv gemeldete Personenzahl ist ebenfalls für die Rechnung verbindlich. Es gelten die Bestimmungen von Punkt 1.1. sinngemäss. 
      

    2.2. Leistungen 
    Die konkreten Leistungen des Hotels richten sich nach der Reservationsbestätigung. Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass in den voraus erbrachten Leistungen der Betriebe der bsmart selection AG und seiner Partner in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.  

    Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler. Diese Leistungen werden separat verrechnet. 

     

    2.3. Raumänderung 

    Bei grundlegenden Änderungen der Gästeanzahl behält sich der Auftragnehmer das Recht vor den Anlass in eine andere Räumlichkeit/Bereich zu verschieben. Der Auftragnehmer informiert partnerschaftlich, ist aber nicht verpflichtet Rechenschaft abzugeben. 

     

    3. Verlängerung / Bewilligung 

    Der Anlass wir ohne Sonderbewilligung spätestens bis um 24 Uhr durchgeführt. Sofern es geplant ist die Veranstaltung zu verlängern gilt es eine Sonderbewilligung einzuholen. Der Veranstalter ist verpflichtet den Betrieb frühzeitig darauf anzusprechen. Der Betrieb ist bei der Einholung der Bewilligung behilflich. Die anfallenden Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Veranstalters. 

    Sollten durch allfällige Ruhestörungen Reklamationen oder Rückzahlungsforderungen anderer Gäste einstehen, behält sich der Betrieb das Recht vor, diese dem Veranstalter in Rechnung zu stellen. 
     

    3. Haftung 

    Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Veranstalter, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Ausstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die vom Veranstalter, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ist Sache des Veranstalters. 

     

    Der Betrieb haftet nicht für Feuerpolizeiliche Vorschriften, falls diese nicht eingehalten werden (zum Beispiel Höchstpersonenanzahl, etc.) und ist zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt. 

     

    4. Urheberrecht 

    Zeitungsanzeigen und sonstige Werbung im weiteren Sinne - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - mit Hinweis auf Veranstaltungen sind nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung. 

    5. Rücktritt der b_smart selection 

    Hat der Auftragnehmer Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Betriebes zu gefährden droht, so ist der Auftragnehmer berechtig, die Veranstaltung entschädigungslos abzusagen.